01 In diesem Kapitel schauen wir uns die Unfallversicherung in Deutschland an. 02 Was ist ein Unfall? Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. "Plötzlich" heißt, dass das Ereignis innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eingetreten sein muss. Gesundheitsschädigungen, etwa durch Dauerbelastungen im Sport, stellen keinen Unfall dar. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen wie Ärger, Aufregung oder Schock sind ebenfalls nicht versichert. 03 "Von außen auf den Körper einwirkend" bedeutet, dass Kräfte erforderlich sind, die auf den Körper wirken, wie zum Beispiel Zusammenstöße im Straßenverkehr oder Verletzungen durch herabstürzende Gegenstände. 04 "Unfreiwilligkeit" bedeutet, dass der Unfall nicht selbst herbeigeführt wurde. Ein Freitod oder eine Selbstverstümmelung fallen deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig gehandelt hat, ist aber versichert. 05 Was leistet eine Unfallversicherung? Die Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Unfällen, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden oder zum Tod führen. Ziel ist dabei die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, insbesondere durch Invalidität oder Berufsunfähigkeit. Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der Invaliditätsleistung. Voraussetzung dafür ist eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Das ist der Fall, wenn die Unfallfolgen voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen bleiben und eine Besserung nicht zu erwarten ist. 06 Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität. Die Unfallversicherung leistet einen Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme. Dabei kommt es darauf an, wie der Verlust des Körperteils in Ihrem Versicherungsvertrag berücksichtigt wird. 07 Typische Zahlungen für einen verlorenen Arm im Schultergelenk sind siebzig Prozent der Versicherungssumme. Für ein Bein bis zur Mitte des Oberschenkels sechzig Prozent, für eine Hand im Handgelenk fünfundfünfzig Prozent, für ein Auge fünfzig Prozent, für das Gehör auf einem Ohr dreißig Prozent, und für den Geruchssinn zehn Prozent der Versicherungssumme. Wenn Sie zum Beispiel einen Vertrag mit einer Versicherungssumme von dreihunderttausend Euro abgeschlossen haben und Sie bei einem Unfall ein Auge verlieren, erhalten Sie einhundertfünfzigtausend Euro als Invaliditätszahlung. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die Werte entsprechend gekürzt. 08 Es existiert auch eine gesetzliche Unfallversicherung. Dies ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und bestimmte weitere Gruppen. Sie deckt Arbeitsunfälle und Wegeunfälle, also Unfälle auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit beziehungsweise Schule. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt oder vom Staat. Die Leistungen sind insbesondere die Heilbehandlung und Rehabilitation. Ein Verletztengeld und Übergangsgeld bei Arbeitsunfähigkeit. Eine Unfallrente bei dauerhafter Erwerbsminderung sowie eine Hinterbliebenenrente und Sterbegeld im Todesfall. 09 Die private Unfallversicherung ist im Vergleich zur gesetzlichen eine freiwillige Versicherung, die rund um die Uhr und weltweit Schutz bietet. Sie ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, insbesondere im Freizeitbereich. Leistungen sind Invaliditätsleistungen in Form von Einmalzahlungen oder Renten, Todesfallleistungen als Einmalzahlung an die Hinterbliebenen sowie die Übernahme von Kosten für Bergung, kosmetische Operationen und weitere unfallbedingte Ausgaben. 10 Die gesetzliche Unfallversicherung deckt also nur Arbeits- und Wegeunfälle. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber gezahlt. Der Fokus liegt auf der medizinischen Versorgung und berufliche Rehabilitation. Die private Unfallversicherung deckt Unfälle weltweit und rund um die Uhr, unabhängig von der Ursache. Die Beiträge werden vom Versicherungsnehmer gezahlt. Der Fokus liegt hier auf finanzielle Absicherung und Deckung zusätzlicher Kosten. 11 Wer braucht eine Unfallversicherung? Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit. Besonders wichtig ist eine private Unfallversicherung für Selbstständige, Personen ohne Beruf, Hausfrauen und Hausmänner, für Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko und für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. 12 Arbeitnehmer sind schon für Arbeits- und Wegeunfälle und bei Berufskrankheiten abgesichert. Das ist eine Pflichtversicherung, die der Arbeitgeber für Sie als Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft abschließen muss und bezahlt. Kinder und Jugendliche haben im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert. Dabei besteht aber kein Versicherungsschutz in der Freizeit, im Haushalt, im Straßenverkehr und im Urlaub. Wer hier abgesichert sein möchte, kann über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenken. 13 Was sind Alternativen oder Ergänzungen zur Unfallversicherung? Sehr viel wichtiger als eine Unfallversicherung ist für die meisten Erwachsenen eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die tritt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden, nicht nur bei einem Unfall. Ihren eigenen Tod und die Versorgung Ihrer Nachkommen können Sie besser mit einer Risikolebensversicherung abdecken. #Unfallversicherung #Unfall #privat #Arm #Bein #Hand #Auge #Gehör #Pflichtversicherung #Arbeitsunfälle #Wegeunfälle #gesetzlich